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Kabinett beschließt Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Digitalisierung und Klimaschutz – dies sind die zentralen Ziele der Bundesregierung, Um diese voranzutreiben, bedarf es massiver Innovationen, die ihrerseits erhebliche Investitionen primär privater Unternehmen voraussetzen.
Nachdem im Juni 2022 ein erstes Eckpunktepapier veröffentlicht worden war – der Referentenentwurf folgte im April 2023 – hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern und den Finanzstandort Deutschland insgesamt stärken soll. Ob dieses Ziel erreicht werden wird, ist offen. Der Gesetzesentwurf soll jedenfalls noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Digitalisierung und Klimaschutz – dies sind die zentralen Ziele der Bundesregierung, Um diese voranzutreiben, bedarf es massiver Innovationen, die ihrerseits erhebliche Investitionen primär privater Unternehmen voraussetzen. Um den entsprechenden Finanzbedarf zu decken, sollen der deutsche Kapital- und Finanzmarkt modernisiert und damit die Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen erleichtert werden.
Vorgesehen sind finanzregulatorische Anpassungen (elektronische Aktien, SPACs, Reduzierung der Mindestmarktkapitalisierung auf 1 Mio. EUR), Neuerungen im Gesellschaftsrecht (Mehrstimmrechtsaktien, Vereinfachungen bei Kapitalerhöhungen) und eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen (Entschärfung des Dry-Income-Problems, Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterbeteiligungen auf 5.000 EUR p. a.). Diese Maßnahmen sind absolut zu begrüßen, ob sie indes weit genug gehen, muss sich zeigen. Für weitere Einzelheiten siehe: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0816_Zukunftsfinanzierung.html