Verarbeitung von Positivdaten rechtswidrig?

24. Juli 2022 Alexander Tribess
Verarbeitung von Positivdaten rechtswidrig?

Weil Telefónica, Telekom und Vodafone „Positivdaten“ ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW nun gegen die drei Unternehmen geklagt (https://lnkd.in/eWs3gY4C).

Positivdaten haben nichts mit Zahlungsausfällen zu tun, sondern betreffen zB die Angabe, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Werden diese Angaben ohne Einwilligung an eine Auskunftei gemeldet und zum Scoring verwendet, sei dies ein Verstoß gegen die DSGVO.

Auch die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben eine entsprechende Stellungnahme im Herbst 2021 bekräftigt (https://lnkd.in/evfq2sgJ). Das Interesse der Wirtschaft an aussagekräftigen Informationen reiche im Hinblick auf solche Positivdaten nicht aus. Dass eine Person etwa mehrere Mobilfunkverträge habe oder häufig den Vertragspartner wechsele, dürfe nicht ohne deren Einwilligung ihren Scorewert beeinflussen. Weil Einwilligungen stets “freiwillig” erteilt werden müssen und nicht ohne Weiteres mit anderen Erklärungen verknüpft werden dürfen, halten die Aufsichtsbehörden auch standardmäßige Einwilligungen per AGB für unzureichend.

Würde diese Auffassung gerichtlich bestätigt, hätte dies erheblichen Einfluss auf das Massengeschäft mit Verbraucher*innen.