Grundsatzurteil des EuGH zum Datenschutz!

3. August 2022 Alexander Tribess
Grundsatzurteil des EuGH zum Datenschutz!

Bereits die Verarbeitung personenbezogener Daten, die indirekt sensible Informationen über eine natürliche Person offenbaren können, unterfällt den strikten Anforderungen von Art. 9 DSGVO (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 – C-184/20; https://lnkd.in/evNaxGHN) Damit können auch Daten als “besondere Kategorien personenbezogener Daten” anzusehen sein, die ihrer Natur nach weniger sensibel erscheinen.

Weil die Anforderungen für die Verarbeitung nach Art. 9 DSGVO strenger sind als gewöhnlich, sollten Unternehmen sorgfältig prüfen, ob sie indirekt Angaben zu Gesundheit, politischen oder religiösen Überzeugungen etc verarbeiten, und ob hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.

Im konkreten Fall wurde das entschieden für eine litauische Antikorruptions-Vorschrift. Danach sollten Leitungspersonen im öffentlichen Dienst die Namen ihrer Lebenspartner*innen offenlegen. Hieraus lässt sich indirekt auf die sexuelle Orientierung schließen.

Das Team Datenschutz bei GreenGate hilft bei der Prüfung und Anpassung der Prozesse.