Die Haftung des Herstellers für Impfschäden

Mit dem OLG Koblenz hat sich mit Urteil vom 10. Juli 2024 erstmals ein höheres deutsches Gericht mit der Frage befasst, ob und inwiefern ein Impfstoffhersteller für die beim Anwender auftretenden Gesundheitsschäden nach Verabreichung einer COVID-19-Schutzimpfung haftet.

Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass der von der Mainzer BioNTech hergestellte und zusammen mit Pfizer vertriebene Impfstoff Comirnaty auf der erstmals in der Impfpraxis eingesetzten neuartigen mRNA-Technologie beruht. Aufgrund der schnellen Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und des erheblichen Bedarfs nach einem Impfstoff wurde Comirnaty von der EU-Kommission in einem beschleunigten Verfahren zunächst bedingt und unter besonderen Auflagen und nach der Einreichung weiterer Daten aus zusätzlichen klinischen Studien unbedingt zugelassen.

Die Grundsätze des deutschen Arzneimittel- und Produkthaftungsrechts sowie die Auswirkungen der Grundsatzentscheidung des OLG Koblenz haben Ellen Bergmann und Natalie Dessauer aus unserem LifeSciences-Team aktuell in der Schweizer Zeitschrift Life Science Recht erläutert. Den Beitrag können Sie hier abrufen.