Änderungen Nachweisgesetz zum 01. August 2022.

Anpassungsbedarf bei Arbeitsverträgen! Bußgelder drohen!

Mit Wirkung zum 01. August 2022 treten Änderungen des sogenannten Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft, die für alle Unternehmen arbeitsrechtlich relevant sind. Die gesetzlichen Änderungen haben zur Folge, dass die bisherigen Arbeitsvertragsmuster angepasst werden müssen. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 2.000,00 pro Fall.

Die neuen Vorgaben machen es erforderlich, dass Arbeitgeber die Beschäftigten über weitere, bislang im Gesetz nicht genannte Arbeitsbedingungen informieren müssen. Die neuen Pflichten gelten für sämtliche Neueinstellungen ab dem 01. August 2022, was eine zeitnahe Anpassung der arbeitsvertraglichen Dokumente zwingend erforderlich macht. Beschäftigte, die vor dem 01. August 2022 eingestellt wurden können verlangen, dass die geforderten Informationen innerhalb von nur sieben Kalendertagen mitgeteilt werden.

In formeller Hinsicht wird das Ganze dadurch erschwert, dass die Unternehmen den Beschäftigten die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Schriftform, d.h. durch ein im Original unterzeichnetes Dokument, mitteilen müssen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Dadurch wird der Abschluss von Arbeitsverträgen in digitaler Form zukünftig wesentlich erschwert. Unternehmen müssen daher einen praktikablen Weg finden, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, zumal der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen bereits bei Arbeitsantritt zu erfolgen hat.

Unsere beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Alexander Raif und Dr. Jens Ginal, unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.